Von meinem Team und mir erhalten Sie individuelle und umfassende
Beratung zu all Ihren Steuerfragen oder -sorgen.
Als Mandant*in stehen Sie immer im Mittelpunkt unserer Arbeit ganz
egal ob Sie Privatperson oder Freiberufler*in sind, ein kleines
Gewerbe betreiben oder ein ganzes Unternehmen jeglicher Rechtsform
und Größenordnung führen –
Wir erledigen Ihre Steuerangelegenheiten!
Rufen Sie uns an:
0531-235 22 30
Mo. bis Do.: 7:30 - 17:00 Uhr
Freitags: 7:30 - 12:30 Uhr
Bültenweg 23A - Braunschweig
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Anhebung der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze:
Pflegeversicherungsbeitrag:
Sachbezüge steuerfrei und sozialversicherungsfrei:
Der Mindestlohn gilt für alle Beschäftigten und ist nicht mit einer Verzichtserklärung aufzuheben. Die Einhaltung des Mindestlohn soll von den Zollbehörden und den Betriebsprüfern überwacht werden. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen geahndet. Den Stundenlohn können Sie mit dem Mindestlohnrechner des Bundesministerium für Arbeit überprüfen.
Mindestlohn, Tarifverträge oder Teilzeitmodelle:
Mit einer Vielzahl von Maßnahmen schützt das
Arbeitsrecht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Mit dem Auto, dem Öffentlichen Verkehsmitteln, zu Fuß oder mit dem
Rad,
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Google Routenplaner hilft Ihnen weiter »
Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin!